Als Psychologin spricht Dr. Andrea Christidis in ihrem Vortrag an der 22. AZK über Kinderhandel und Inobhutnahmen. In ihrer Funktion als unabhängige Gutachterin hat sie bereits in über 1‘000 Familienfällen geprüft, ob Inobhutnahmen durch Jugendämter gerechtfertigt waren. Dabei deckte sie Gefälligkeitsgutachten, Unterschriften Fälschungen, Datenmissbrauch, falsch gestellte Diagnosen, staatliche Korruption, Protokollfälschungen, Rufmord und die Behauptung falscher Tatsachen auf. So stieß sie auch auf Fälle von satanisch-ritueller Gewalt. Sie sagt: „Kinderschutz darf kein Deckmantel für Vertuschung sein. […] Aufklärung beginnt dort, wo Schweigen zur Pflicht gemacht wird.“
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